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KG, 29.06.1999 - (5) 1 HEs 128/99 (21/99) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 3 HEs 267/99
Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der U-Haft
Setzt das Gericht in einem solchen Falle die Hauptverhandlung aus, so kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Regelfalle nur dann in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten, mithin unumgänglich war (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 1988, 239 ; KG, Beschluß vom 29.06.1999, 1 HEs 128/99 OLG Bremen StV 1986, 540; dass. StV 1993, 377 f.; OLG Oldenburg StV 1996, 44 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rn. 25).